• Stadtvillen am Phoenix See Dortmund
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Stadtvillen am Phoenix See | Dortmund

Die Bebauung des Grundstücks am Phönixsee in Dortmund erfolgt innerhalb der planungsrechtlichen Vorgaben mit drei linear gereihten, baukonstruktiv weitgehend baugleichen Baukörpern in der Typologie von Stadtvillen. In den Eckbereichen angeordnete Loggien und Balkone ergeben eine Baukörpergliederung in Anlehnung an das Prinzip eines Mittelrisalits. Dabei gliedern und differenzieren Vor- und Rücksprünge insbesondere den Attikabereich. Das Gesamterscheinungsbild vermittelt über die ausformulierten Stilmittel der Typologie, der Baukörpergliederung, der Fensterformate und der Materialität ein bestimmtes, ausgewogenes Maß an Distinktion und repräsentativer Solidität.

Stützwände als werksteinverkleidete Gartenmauern nehmen das Gefälle im Gelände auf und gliedern den Garten mit seinen Rasenböschungen, Blumenwiesen und Hausbäumen in seiner Länge. Eine Blütenstrauchhecke schließt den Gartenbereich zu den Nachbargrundstücken hin ab.

Die Grundrissorganisation und das Erschließungskonzept der Stadtvillen als (möglicher) 4-Spänner erlauben eine Anzahl von bis zu 36 Wohneinheiten unterschiedlicher Größen. Gewählt wurde eine Variante mit 28 Wohneinheiten. Die Wohnungsgrößen gliedern sich wie folgt:

  • 2-Zimmer Wohnungen mit ca. 62 m²
  • 3-Zimmer Wohnungen mit ca. 77 m²
  • 4-Zimmer Wohnungen mit ca. 99 m²
  • 5-Zimmer Wohnungen, ggf. Loft-Wohnungen mit ca. 156 m²

Die baukonstruktive Grundstruktur und die Anordnung der TGA-Kerne ermöglichen ein Maximum an Flexibilität in der Organisation der einzelnen Wohnungsgrößen, sowie eine Flexibilität im Ausbau innerhalb der einzelnen Wohneinheiten mit Leichtbauwänden. Die Küchen können sowohl als offene wie auch als geschlossene Küchen angeboten werden.

Die Gebäudeerschließung erfolgt barrierefrei gem. DIN 18040. Durch die innenliegenden Treppenräume gelingt eine in der Flächenbilanz minimierte Erschließung. Attraktive Außenwandflächen können so der Wohnnutzung zugeordnet werden. Das Verhältnis von Mietfläche zu BGF ist mit 0,83 deutlich besser als in der Auslobung gefordert.

Der Lastabtrag aus den Obergeschossen erfolgt gradlinig in das Kellergeschoss, bzw. in die Tiefgarage mit 43 Stellplätzen. Ein Parkstreifen und die Fahrgasse der Tiefgarage werden im eigentlichen Kellerbereich angeordnet. Lediglich der zweite Parkstreifen wird konstruktiv einfach im Bereich der erdgeschossigen Gartenterrassen herausgeschoben.

Die Bearbeitung erfolgte gemeinsam mit Dipl.- Ing. Architekt M. Bukowski, Münster.

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